12.01.2011 | Steueränderungen
Bundesregierung plant Steuervereinfachung
Das Bundesfinanzministerium hat am 20. Dezember 2010 einen Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgelegt. Die Beschlussfassung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf ist für Februar 2011 vorgesehen. Das parlamentarische Verfahren schließt sich daran an. Die vorgesehenen Änderungen sollen grundsätzlich am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Unter anderem sind folgenden Neuerungen vorgesehen:
- Der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 920 auf 1.000 Euro angehoben werden.
- Für den Anspruch auf Kindergeld und die steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder spielen die Einkünfte und Bezüge der Kinder keine Rolle mehr.
- Nach der Neuregelung sind Kinderbetreuungskosten nur einheitlich als Sonderausgaben abziehbar.
- Die Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung sollen vereinheitlicht werden. Auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose soll in diesen Fällen verzichtet werden.
- Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute sollen von derzeit sieben ab dem Veranlagungszeitraum 2013 auf vier Wahlmöglichkeiten reduziert werden.
- Bei der Erbschaftsteuer soll beim Betriebsvermögen für Erwerbe ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung ein neues förmliches Feststellungsverfahren eingeführt werden.
Online Service: Eine ausführliche Liste der geplanten Änderungen mit Erläuterungen finden Sie unter www.iww.de, Abruf-Nr. 110082.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 4 | ID 141449