13.01.2009 | Steueränderungen
BVerfG kippt gekürzte Entfernungspauschale
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die seit Anfang 2007 geltende gekürzte Entfernungspauschale mit Urteil vom 9. Dezember 2008 (Az: 2 BvL 1/07; Abruf-Nr. 083929) für verfassungswidrig erklärt. Die wesentlichen Konsequenzen der Entscheidung sind:
- Aufwendungen für die Strecke zur Arbeit können ab dem Veranlagungszeitraum 2007 als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ab dem ersten Entfernungskilometer geltend gemacht werden.
- Arbeitnehmer können sich ab sofort wieder den vollen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte 2009 eintragen lassen.
- Pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse sind wieder ab dem ersten Kilometer möglich. Das gilt aufgrund eines aktuellen Schreibens des Bundesfinanzministeriums für alle Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2006 beginnen. Dies gilt auch, wenn die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2007 oder 2008 bereits übermittelt oder erteilt worden ist. Das Schreiben mit weiteren Einzelheiten steht Ihnen unter www.iww.de zur Verfügung, wenn Sie rechts oben die Abruf-Nr. 090082 eingeben.
Neben der steuerlichen Problematik stellt sich vor allem die Frage, inwieweit die Sozialversicherungsbeiträge auf die individuell versteuerten ersten 20 Kilometer noch erstattet werden können. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung haben sich inzwischen dazu geäußert. Das Rundschreiben vom 12. Dezember 2008 steht Ihnen im Internet unter der Abruf-Nr. 084018 zur Verfügung. Weitere Details
- etwa hinsichtlich zurückliegender Beitragszahlungen - sind ebenfalls noch nicht abschließend geklärt. Wir werden weiter berichten.
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