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  • 06.02.2009 | Steueränderungen

    Erbschaftsteuerreform: Die wichtigsten Änderungen und Konsequenzen

    von Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht Bernd Zauner, Kanzlei Wolter & Musselmann, Passau

    Seit dem 1. Januar 2009 ist die lange umstrittene Erbschaftsteuerreform in Kraft. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Auswirkungen aus Sicht des Zahnarztes als Unternehmer, Arbeitgeber und Privatperson.  

    Änderungen bei den Freibeträgen und Steuersätzen

    Die Einteilung in drei Steuerklassen bleibt durch die Reform unverändert. Neu sind jedoch die gestiegenen Freibeträge und Steuersätze bei einem Erwerb von Todes wegen oder einer Schenkung.  

     

    • Steuerklasse I (Nahe Verwandte): Die persönlichen Freibeträge für Ehegatten wurden von 307.000 auf 500.000 Euro, für Kinder von 205.000 auf 400.000 Euro und für Enkel von 51.200 auf 200.000 Euro bei gleichbleibenden Steuersätzen deutlich erhöht.

     

    • Steuerklasse II (zum Beispiel Geschwister, Neffen, Nichten): Die persönlichen Freibeträge wurden von 10.300 auf 20.000 Euro erhöht. Der Eingangssteuersatz stieg von 12 auf 30 Prozent.

     

    • Steuerklasse III (Nicht verwandte Personen): Die persönlichen Freibeträge wurden von 5.200 auf 20.000 Euro erhöht. Der Eingangssteuersatz stieg von 17 auf 30 Prozent.