07.11.2008 | Steueränderungen
Koalition einigt sich bei Streitfragen zur
Erbschaftsteuerreform
Am 6. November haben sich die Spitzen von Union und SPD nach langen Auseinandersetzungen auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, dass die Erbschaftsteuer bis zum 31. 12. 2008 reformiert wird. Nach den Vorgaben des Gerichts würde das Erbschaftsteuerrecht wohl ersatzlos entfallen, sofern bis zum Jahresende keine Neuregelung verabschiedet ist. Hiervon ist mit Blick auf die Einigung nun nicht mehr auszugehen.
Die grundlegenden Eckpunkte der Reform wurden im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“, 1/2008, S. 13, bereits erläutert. Dieser Beitrag bringt Sie auf den aktuellen Stand.
Die wesentlichen Punkte der Einigung
In einigen wichtigen Fragen, die bislang heftig umstritten waren, hat man sich jetzt geeinigt.
Steuervergünstigung bei Betriebsfortführung
Ursprünglich sollten 85 Prozent des Betriebsvermögens erbschaftsteuerfrei bleiben, wenn der Betrieb 15 Jahre lang fortgeführt wird. Nun sollen Unternehmer wählen können:
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