06.05.2010 | Steueränderungen
Neuer Fahrplan zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Die ursprünglich für das Kalenderjahr 2011 vorgesehene Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist verschoben. Wir erläutern, was Sie hierzu wissen sollten.
Einführung von ELStAM
Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern im September 2009 letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt und übermittelt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit und wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Besteuerungsgrundlagen werden ab dem Jahr 2012 vollständig in elektronischer Form bereit gestellt und in einer Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zentral verwaltet. Von dieser Umstellung sind alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber betroffen.
Inhalt und Umsetzung durch die Finanzämter
Im Jahr 2011 wird das elektronische Verfahren schrittweise eingeführt. Die Zuständigkeit für die Änderungen auf der Lohnsteuerkarte wechselt von den Gemeinden auf die Finanzämter. Die Finanzämter sind ab dem 1. Januar 2011 für alle Änderungen und Eintragungen auf den Lohnsteuerkarten ohne melderechtlichen Bezug, also zum Beispiel sämtliche Wechsel von Steuerklassen und Eintragungen zu Kindern unter 18 Jahren, sowie für die Ausstellung von neuen Lohnsteuerkarten in Form von Ersatzbescheinigungen zuständig.
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