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  • 01.12.2005 | Steueränderungen

    Regierungswechsel: Geplante Neuerungen aus Sicht des Zahnarztes als Steuerzahler

    von Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf

    Die neue Bundesregierung legt bereits frühzeitig ihre neuen Steuerpläne vor. Auf der einen Seite werden gewisse Investitionsanreize zumindest für die Jahre 2006 und 2007 gegeben. Auf der anderen Seite ist gerade durch die Umsatzsteuererhöhung mit drastischen Mehrbelastungen zu rechnen. Der folgende Beitrag stellt Ihnen die Pläne vor, soweit sie für den Zahnarzt als Unternehmer, Arbeitgeber, Privatperson oder Kapitalanleger von Bedeutung sein können.  

    Massiver Abbau von Steuervergünstigungen

    Zunächst ist mit einem massiven Abbau von „Steuervergünstigungen“ zu rechnen. Hierzu wurde ein Gesetzentwurf zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm und zur Abschaffung der Eigenheimzulage vorgelegt. Unter Berücksichtigung dieses Entwurfs und des Koalitionsvertrages sollen sich folgende Änderungen ergeben:  

     

    • Die Ein-Prozent-Regelung für Dienst-Pkw wird auf Fahrzeuge begrenzt, die zum notwendigen Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung mehr als 50 Prozent) gehören.

     

    • Der Sonderausgabenabzug von Steuerberaterrechnungen wird ab 2006 abgeschafft. Beraterrechnungen sind künftig aufzuteilen, weil ein Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug weiterhin möglich ist. Dies bedeutet, dass die Steuerberaterrechnung hinsichtlich der Erstellung der reinen Einkommensteuererklärung nicht mehr abzugsfähig ist. Die Kosten für Lohn-, Anlagen- und Finanzbuchhaltung des Zahnarztes sowie die Jahresabschlusserstellung dürfen weiterhin als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Kosten für die Anlagen V (Vermietung und Verpachtung), KAP (Kapitaleinkünfte) und SO (Sonstige Einkünfte) dürfen dagegen weiterhin als Werbungskosten abgezogen werden.

     

    • Ab dem Jahr 2006 sollen die steuerfreien Arbeitgeberleistungen für Heirats- und Geburtsbeihilfen für Arbeitnehmer entfallen. Dies gilt dann auch für die auf Mini-Job-Basis beschäftigten Personen.

     

    • Die Entfernungspauschale soll ab 2007 reduziert werden. Sie soll danach erst ab dem 21. Kilometer mit 0,30 Euro gewährt werden. Das hat entsprechend starke Auswirkungen auf den pauschaliert besteuerten und sozialversicherungsfreien Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers zugunsten seiner Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (siehe hierzu „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 5/2005, S. 12).
    • Die degressive Gebäudeabschreibung für Mietwohngebäude wird bereits ab 2006 abgeschafft. Wird ein wirksamer Bauantrag noch im Jahr 2005 gestellt, kann hiermit die degressive Abschreibung gesichert werden.