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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Steueränderungen

    „Zweites Gesetz zur Familienförderung“ tritt am 1. Januar 2002 in Kraft

    | In seinen Beschlüssen vom 10. November 1998 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bei allen Eltern den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von Kindern angemessen zu berücksichtigen. In einem ersten Schritt hatte der Gesetzgeber daher zum 1. Januar 2000 das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 20 auf 270 DM erhöht und für jedes Kind, welches das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat bzw. das behindert ist, unabhängig vom Familienstand der Eltern einen Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.512 DM (774 Euro) je Elternteil eingeführt. Der Kinderfreibetrag blieb unverändert (siehe dazu auch „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 2/2000, S. 5 f.). |