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  • 10.10.2008 | Steuererklärung

    Aktueller Fragen- und Antwortenkatalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

    Bereits seit dem 1. Januar 2002 darf die Finanzverwaltung die EDV-gestützte Buchführung mittels Datenzugriff prüfen. Wer einmal genau wissen möchte, wie, auf was und in welchem Umfang sich der Fiskus Zugang verschaffen darf, kann sich mit Hilfe eines Fragen- und Antwortenkatalogs informieren, der zum 1. Februar 2005 aktualisiert wurde. Der Katalog steht Ihnen im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de oder unter www.iww.de, Abruf-Nr. 050533, zur Verfügung.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 20 | ID 122158