10.10.2008 | Steuererklärung
Aktueller Fragen- und Antwortenkatalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
Bereits seit dem 1. Januar 2002 darf die Finanzverwaltung die EDV-gestützte Buchführung mittels Datenzugriff prüfen. Wer einmal genau wissen möchte, wie, auf was und in welchem Umfang sich der Fiskus Zugang verschaffen darf, kann sich mit Hilfe eines Fragen- und Antwortenkatalogs informieren, der zum 1. Februar 2005 aktualisiert wurde. Der Katalog steht Ihnen im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de oder unter www.iww.de, Abruf-Nr. 050533, zur Verfügung.
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 20 | ID 122158