01.09.2002 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Der Ehegatte „haftet“ durch Unterschreiben der gemeinsamen Steuererklärung nicht automatisch für alle Angaben
| Mit Urteil vom 16. April 2002 (Az: IX R 40/00; Abruf-Nr. 020788) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Ehegatte, der die gemeinsame Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung lediglich unterschreibt, kein Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist, wenn der andere Ehepartner unvollständige Angaben zu seinen Einkünften gemacht hat. |
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