01.10.1998 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Scheidung + Steuerersparnis = Steuerhinterziehung
| Scheiden tut weh - jedenfalls finanziell. Alle wollen Geld: die Anwälte, das Gericht, die Kinder, der Ex-Gatte bzw. die Ex-Gattin - und das Finanzamt. Die Vorteile des Splittingtarifs fallen weg. Konsequenterweise sind sich selbst total zerstrittene Ex-Ehepartner in einem Punkt einig: Für das Finanzamt bleiben sie ein Paar. Es wird eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben und die Zusammenveranlagung beantragt. Die erzielte Steuerersparnis teilen sich die beiden „Ex”. Dem „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ ist folgender Fall bekanntgeworden: Zwei angebliche Ehepartner gaben über mehrere Jahre gemeinsame Steuererklärungen ab, obwohl sie seit Jahren geschieden waren. Aufgedeckt wurde der Vorfall im Rahmen einer Steuerprüfung beim (Ex-)Ehemann. Die Scheidungsakten waren säuberlich im Finanzamtsordner abgeheftet. Die Folge: ein Steuerstrafverfahren gegen beide Ex-Gatten. Wer die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vortäuscht, macht sich gemäß § 370 Abgabenordnung der Steuerhinterziehung schuldig (Finanzgericht Düsseldorf vom 10.10.1996, Az: 15 K 313/93 E; EFG 1997, 414). Das Fazit für Betroffene: Wenn sich die Steuerprüfung anmeldet, sofort zum Steuerberater und die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige prüfen lassen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig