01.02.1998 · Fachbeitrag · Steuererklärung
Schummeln bei der Steuer kann teuer werden
| Auch wenn die Versuchung manchmal groß ist: Wer Quittungen oder Belege manipuliert, muß damit rechnen, empfindlich zur Kasse gebeten zu werden. Ein Mitbürger mußte jetzt 13.000 DM Strafe zahlen, weil er in zwei Belegen die Jahresangabe gefälscht hatte. Die Schummelei hätte ihm einen Steuervorteil von rund 30 DM (!) gebracht. Fazit: Auch bei der Steuer gilt nach wie vor der Grundsatz „Ehrlich währt am längsten“(Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluß vom 10.11.1997, Az: 4 Ss 303/97). (Abruf-Nr. 97872) |
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