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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Steuerbelastung wird durch Vollverzinsung verschärft

    | Im Rahmen der Steuerreform hat der Gesetzgeber eine Reihe von „Gegenfinanzierungen“ beschlossen, die zunächst kaum beachtet wurden. Hierzu gehört auch, daß Zinsen aus Steuernachforderungen nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden dürfen. Die Steuerpflicht der Erstattungszinsen wurde jedoch auf der anderen Seite beibehalten. Dies führt zu steuerlichen Nachteilen. |