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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Beim Zahngoldeinkauf kann der Zahnarzt ein Schnäppchen machen!

    | In der Oktober-Ausgabe haben wir auf Seite 4 berichtet, daß das Praxislabor ebenso wie ein gewerbliches Labor Edelmetalle zum jeweiligen Tageskurs abrechnet. Verarbeitet der Zahnarzt zu einem günstigen Preis eingekauftes Zahngold selbst oder liefert er es an das Fremdlabor, so wird gleichwohl mit der KZV und dem Patienten auf Tagespreisbasis abgerechnet. Dabei entstehende finanzielle Vorteile verbleiben je nach gesamtvertraglicher Regelung mit der KZV beim Zahnarzt. |