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  • 01.05.2006 | Steuergestaltung

    Rückwirkende Steuerverschärfung beim Praxis-Pkw wird nun Gesetz

    Am 7. April 2006 hat der Bundesrat das „Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ abgesegnet. Es bestimmt unter anderem, dass die so genannte Ein-Prozent-Methode nur noch bei Fahrzeugen des notwendigen Betriebsvermögens (berufliche Nutzung von mindestens 50 Prozent) möglich ist.  

     

    Hintergrund: Aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung im Jahr 2003 war es auch „Einnahme-Überschuss-Rechnern“ möglich, so genanntes gewillkürtes Betriebsvermögen zu bilden. Voraussetzung war eine berufliche Nutzung von mindestens zehn Prozent. Wurde auf dieser Grundlage ein Pkw in das Betriebsvermögen der Praxis aufgenommen, konnte der private Nutzungsanteil mit der günstigen Ein-Prozent-Methode bewertet werden. Zwar ist das Gesetz noch nicht verkündet, aber dass mit diesem Steuersparmodell rückwirkend für das gesamte Jahr 2006 Schluss ist, ist nun gewiss. Offen lässt das Gesetz hingegen, wie der Nachweis einer beruflichen Nutzung künftig zu führen ist. Hinweis: Ob sich der Praxis-Pkw nach der Rechtsänderung noch lohnt und was in diesem Fall zu tun ist, wurde im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 1/2006, S. 4 ff. bereits ausführlich erläutert.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 24 | ID 95279