01.11.2007 | Steuergestaltung
Steuerliche Gestaltungsempfehlungen zum Jahresende
Zu jedem Jahreswechsel ist es sinnvoll, steuerliche Gestaltungsüberlegungen anzustellen, aus denen sich Handlungsbedarf für den Zahnarzt noch für das ablaufende Jahr ergibt. In diesem Beitrag zeigen wir daher auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie in diesem Jahr noch nutzen können.
Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben
Durch vorzeitige Bezahlung von laufenden Ausgaben, bzw. Einnahmeverlagerungen mittels Hinausschieben von Honorarforderungen in das kommende Jahr können Sie eine Steuerentlastung erreichen. Diese Steuersparmöglichkeit kann auch auf andere Einkunftsarten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder auf Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden) angewandt werden.
Praxistipp: Wir empfehlen, von dieser Regelung aber nur Gebrauch zu machen, wenn die Ausgaben notwendig sind und in absehbarer Zeit ohnehin auf Sie zukommen werden.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass ab dem Jahr 2008 die so genannte Reichensteuer eingeführt wird. Das heißt für Zahnärzte, deren zu versteuerndes Einkommen über 250.000 Euro (bei Ehegatten 500.000 Euro) liegt: Der Spitzensteuersatz beträgt nicht 42, sondern 45 Prozent. Für diesen Personenkreis ist es ratsam, Einnahmen vorzuziehen und Ausgaben in das Jahr 2008 zu verlagern.
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