07.11.2008 | Steuergestaltung
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und -empfehlungen zum Jahresende
von Dipl. Ökonom Dirk Peters, Steuerberater, und Jörg Apel, Steuerberater, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover
Zum Jahreswechsel ändert sich regelmäßig eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. In diesem Jahr wirft insbesondere die Einführung der Abgeltungsteuer ihre Schatten voraus. Mit diesem Beitrag geben wir Ihnen wieder Anregungen, wie Sie durch Ihr Handeln das Geschehen aktiv beeinflussen können.
Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben
Wenn Sie Ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, können Sie Ihre errechneten Steuerzahlungen noch durch Ihr Handeln bis zum 31. Dezember beeinflussen.
Zunächst gilt ganz allgemein, dass Sie durch die vorzeitige Bezahlung von laufenden Ausgaben und/oder Einnahmeverlagerungen durch das Hinausschieben von Honorarforderungen in das kommende Jahr zunächst für das Jahr 2008 eine Steuerentlastung erreichen können. Die Steuer wird dann ins kommende Jahr verlagert. Eine bleibende echte Steuerentlastung tritt dann ein, wenn der persönliche Steuersatz im Folgejahr niedriger ist als im Jahr 2008.
Diese Wirkung kann nicht nur hinsichtlich Ihrer Gewinnermittlung genutzt werden, sondern auch bei anderen Einkunftsarten wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder auch bei Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden).
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