01.03.2000 · Fachbeitrag · Steuern
CEREC-Gerät: So vermeiden Sie bei Arbeiten für Kollegen die Gewerbesteuerfalle!
| Ein Leser schreibt: „Ich habe mir in 1999 ein CEREC-2-Gerät gekauft und jetzt haben mir einige Kollegen folgenden Vorschlag unterbreitet: Sie präparieren die Inlays, schicken mir die Abdrücke zu und ich soll dann die Inlays fräsen. Da meine Tätigkeit in diesen Fällen eine reine Labortätigkeit wäre, muss ich nach Auskunft meines Steuerberaters befürchten, dass meine gesamten Praxisumsätze gewerbesteuerpflichtig werden. Ist es möglich, dass meine Ehefrau das CEREC-Gerät übernimmt und sowohl meine als auch die Aufträge meiner Kollegen unter ihrem Namen und auf ihre Rechnung ausführt? Meine Frau würde in dem Fall die Finanzierung des Gerätes übernehmen.“ |
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