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  • 01.06.1999 · Fachbeitrag · Steuerschlupfloch

    Ungeahnte Steuervorteile durch die Bagatellgrenze für Schuldzinsen

    | Hat ein Zahnarzt als „braver Steuerbürger“ bislang das Zwei-Konten-Modell nicht genutzt, obwohl er ein privates Einfamilienhaus gebaut hat, so sollte er prüfen, ob er einen Teil seiner Finanzierung nun doch über ein betriebliches Girokonto laufen lassen kann. Bei Schuldzinsen auf den betrieblichen Konten von bis zu 8.000 DM darf das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob diese aus privaten oder betrieblichen Vorgängen resultieren. Die Schuldzinsen sind in jedem Fall zu 50 Prozent von maximal 8.000 DM abziehbar. Man spricht von der sogenannten Bagatellgrenze des § 4 Absatz 4a Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG). |