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  • 01.12.2000 · Fachbeitrag · Steuertipp zum Jahresende

    Nutzen Sie jetzt die Ansparabschreibung!

    | Wer in der glücklichen Situation ist, einen passablen Praxisgewinn erwirtschaftet zu haben, möchte diesen natürlich nur ungern mit dem Finanzamt teilen. Doch wie lässt sich der steuerpflichtige Gewinn noch mindern bzw. wieder sinnvoll reinvestieren? Eine Möglichkeit dazu ist die so genannte Ansparabschreibung, die entgegen den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung im Zuge der Steuerreform nun doch nicht abgeschafft wurde. Allerdings dürfen letztmals in diesem Jahr bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes angesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2001 ist die Ansparabschreibung dann auf 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten beschränkt. |