01.06.2005 | Umsatz- und Lohnsteuer
Bundesfinanzministerium: Steueranmeldung vorerst noch in Papierform möglich
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für bis zum 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) in Papierform wieder zugelassen (BMF-Schreiben vom 28. April 2004, Az: IV A 7 – S 0321 – 34/05).
Hintergrund: Unternehmer im Sinne des Steuerrechts – also auch Zahnärzte – wurden mit dem Steueränderungsgesetz eigentlich dazu verpflichtet, für Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen mittels Datenfernübertragung an das Finanzamt zu senden. Nach dem BMF-Schreiben war bzw. ist die Abgabe in Papierform für die oben genannten Anmeldungszeiträume weiterhin sanktionslos möglich. Über das weitere Vorgehen soll in Kürze entschieden werden.