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  • 01.06.2005 | Umsatz- und Lohnsteuer

    Bundesfinanzministerium: Steueranmeldung vorerst noch in Papierform möglich

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat für bis zum 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) in Papierform wieder zugelassen (BMF-Schreiben vom 28. April 2004, Az: IV A 7 – S 0321 – 34/05).  

     

    Hintergrund: Unternehmer im Sinne des Steuerrechts – also auch Zahnärzte – wurden mit dem Steueränderungsgesetz eigentlich dazu verpflichtet, für Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen mittels Datenfernübertragung an das Finanzamt zu senden. Nach dem BMF-Schreiben war bzw. ist die Abgabe in Papierform für die oben genannten Anmeldungszeiträume weiterhin sanktionslos möglich. Über das weitere Vorgehen soll in Kürze entschieden werden.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 20 | ID 95294