01.09.1999 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Bei Cerec-Geräten ohne Kamera sind alle Leistungen steuerpflichtig
| Ein Leser hat folgende Frage zur steuerlichen Behandlung der sogenannten Cerec-Geräte: „Mit meinem Cerec-Gerät werden keine diagnostischen Verfahren durchgeführt. Die intraorale Videokamera (Sirocam) ist eine Sonderausstattung, die ich nicht gekauft habe. Die Cerec-Kamera, mit welcher der ‘optische Abdruck’ genommen wird, dient nicht zu diagnostischen Zwecken. Wie soll ich mich gegenüber dem Finanzamt verhalten?“ |
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