01.04.2002 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Bundesfinanzministerium bejaht die Umsatzsteuerpflicht für vertragszahnärztliche Gutachten
| Mit Schreiben vom 29. Januar 2002 (Az: IV D 1 - S 7170 - 6/02) an die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) noch einmal zur Umsatzsteuerpflicht für vertragszahnärztliche Gutachten Stellung genommen und diese ausdrücklich bejaht. Das BMF ist der Ansicht, dass bei der Erstellung vertragszahnärztlicher Gutachten nicht die - umsatzsteuerfreie - medizinische Betreuung und Therapie des Patienten im Vordergrund steht, sondern diese Gutachten in erster Linie der Fundierung der Leistungsentscheidung der Krankenkassen dienen. Von der Umsatzsteuerpflicht betroffen sind im Übrigen auch so genannte „Planungsgutachten“ und Privatgutachten, die nicht therapeutischen Zwecken dienen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig