01.04.1998 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Überlassung von kieferorthopädischen Apparaten ist umsatzsteuerfrei
| Über eine günstige Entscheidung des Bundesfinanzhofes dürfen sich alle Zahnärzte freuen, die im eigenen Labor kieferorthopädische Apparate herstellen: Die Eigenanfertigung durch den behandelnden Zahnarzt und der Einsatz dieser Geräte für die Behandlung eigener Patienten ist - als Teil der einheitlichen ärztlichen Behandlungsleistung - von der Umsatzsteuer befreit. Das Gericht argumentiert wie folgt: Für die „Lieferung“ solcher Apparate wird zwar an sich Umsatzsteuer fällig. Anders ist aber die Anfertigung der Geräte durch den Zahnarzt im Rahmen der Behandlung eigener Patienten zu beurteilen: Die kieferorthopädische Behandlung ist darauf gerichtet, Mißbildungen des Kiefers zu erkennen, zu korrigieren oder zu vermindern. Der Zahnarzt untersucht dabei, ob und wodurch der Fehlbildung begegnet werden kann. Wenn er ihr durch den Einsatz von selbstangefertigten kieferorthopädischen Apparaten entgegenwirkt, ist die Überlassung dieser Teile an den behandelten Patient unselbständiger Teil der umsatzsteuerfreien ärztlichen Behandlung. Voraussetzung für die umsatzsteuerfreie Überlassung der Apparate: Die Apparate müssen für die Behandlung unentbehrlich oder zumindest von erheblicher Bedeutung sein; ferner dürfen sie nur für Zwecke der einzelnen Behandlung von dem behandelnden Zahnarzt oder in seinem Labor angefertigt worden sein. |
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