01.04.1999 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug für eigene Laborleistungen
| Ein Leser fragt: Für meine Zahnarztpraxis erbringe ich selbst Laborleistungen, die ich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (7 v.H.) unterwerfe. Ich beauftrage auch fremde Labors in Deutschland und Österreich. Bei den ausländischen Rechnungen wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Vorsteuer für bezogene Leistungen, die sowohl die Praxis als auch das Labor betreffen, teile ich im Verhältnis meiner Umsätze auf und ziehe den Anteil für das Labor bei der Umsatzsteuer ab. Kann ich dieses Verhältnis dadurch positiv verändern, daß ich die Arbeiten der Fremdlabore über mein Labor abrechne und von dort in die Praxis weitergebe? |
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