01.04.2002 · Fachbeitrag · Urteil
Bundesverfassungsgericht erlaubt sachbezogene, informative Zeitungsanzeigen
| Mit Beschluss vom 18. Februar 2002 (Az: 1 BvR 1644/01) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die in vielen Berufsordnungen - noch - enthaltene Regelung der ausschließlich „anlassbezogenen Information“ als verfassungswidrig beanstandet. Grundlage der Entscheidung war ein Urteil des OLG Düsseldorf, das einem Tierarzt eine Geldstrafe auferlegte, der „grundlos“ in einer Anzeige mitgeteilt hatte, dass er bestimmte Röntgenleistungen anbietet. |
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