01.01.2001 · Fachbeitrag · Verkauf eines Praxisanteils
Das Sonderbetriebsvermögen muss anteilig mitveräußert werden!
| Verkauft ein Gesellschafter einer Personengesellschaft - also zum Beispiel ein Mitglied einer Gemeinschaftspraxis - einen Teil seiner Beteiligung, dann handelt es sich nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nur dann um eine tarifbegünstigte Veräußerung, wenn er auch die wesentlichen Betriebsgrundlagen seines Sonderbetriebsvermögens anteilig mitveräußert (Urteil vom 12. April 2000, Az: XI R 35/99; Abruf-Nr. 001407). Es reicht für die Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG nicht aus, wenn er das Sonderbetriebsvermögen zurückbehält und es der Praxis weiterhin zur Nutzung überlässt. |
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