01.10.2003 · Fachbeitrag · Vermietung
Bundesfinanzministerium: Die 75-Prozent-Grenze für „Billig-Mietverhältnisse“ greift erst ab dem 1. Januar 2004
| Mit Schreiben vom 29. Juli 2003 (Az: IV C 3 - S 2253 - 73/03) hat das Bundesfinanzministerium zur Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Überlassung einer Wohnung - zum Beispiel an nahe Angehörige - Stellung genommen und dabei mitgeteilt, dass die neue „75-Prozent-Grenze“ des Bundesfinanzhofs erst ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anzuwenden ist. Aus dem BMF-Schreiben geht ferner Folgendes hervor: |
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