01.09.1999 · Fachbeitrag · Vermietung
Dreijähriges Kind als Vermieterin von Praxisräumen nicht anerkannt
| Ein drei Jahre altes Kind hatte von ihren Eltern mit geschenkten Mitteln Praxisräume erworben und diese an ihre Mutter vermietet. Für den Abschluß des Mietvertrages hatte das Vormundschaftsgericht auf Antrag der Eltern einen Pfleger bestellt, der den Mietvertrag für das Kind unterzeichnet hatte. Das Kind machte die ihr im Kaufvertrag in Rechnung gestellte Vorsteuer geltend, was das Finanzamt jedoch mit Hinweis auf eine rechtsmißbräuchliche Gestaltung ablehnte. |
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