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  • 07.02.2011 | Vermietung

    Mietausfälle 2010: Frist für den Antrag auf Grundsteuererlass endet am 31. März 2011

    Blieben die Mieteinnahmen in 2010 hinter den Erwartungen zurück, können Vermieter eventuell Grundsteuer sparen. Bei Mietausfällen besteht nämlich die Möglichkeit, einen Antrag auf teilweisen Erlass der Grundsteuer zu stellen. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 Prozent erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Für Mietausfälle in 2010 muss der Antrag bis zum 31. März 2011 gestellt werden. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 11 | ID 142104