· Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht / Honorarrecht
BSG-Urteile zur zahnärztlichen Vergütung
von RA, FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann und RA Dr. Stefan Droste, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 19. Oktober 2011 mit zwei für Zahnärzte relevanten Urteilen (Az: B 6 KA 22/10 R, B 6 KA 30/10 R) über Fragen der zahnärztlichen Vergütung entschieden. Der wesentliche Inhalt wird anhand der bereits vorliegenden Terminberichte kurz zusammengefasst. |
1. Fall: Jahreshonorarbescheid bei fortgeführter Gemeinschaftspraxis
Mehrere ehemalige und gegenwärtige Zahnärzte einer Gemeinschaftspraxis, die im Jahr 2003 in unterschiedlicher personeller Zusammensetzung bestand, klagten gegen die in diesem Jahr an die Praxis ergangenen drei getrennten Honorarbescheide der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Sie meinten, dass der Praxis gegenüber - entsprechend den Regelungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) - ein einheitlicher Jahreshonorarbescheid zu erteilen gewesen wäre, bei dem sich aufgrund des Ausgleichs unterjähriger Schwankungen ein höheres Honorar ergeben hätte.
Das BSG entschied zugunsten der Ärzte: Anders als der Statuswechsel zwischen Einzel- und Gemeinschaftspraxis, der zu einer getrennten Berechnung der Degression verpflichte (vgl. BSG, Urteil vom 6.5.2010, B 6 KA 21/09 R), könne dieser Grundsatz auf eine kontinuierlich fortgeführte Gemeinschafts-praxis mit wechselnder personeller Zusammensetzung nicht übertragen werden. Jahresbezogenen Budgetregelungen sei die Möglichkeit zum Ausgleich von quartalsbezogenen Schwankungen immanent, so der Senat. Demnach wäre ein einheitlicher Jahreshonorarbescheid zu erlassen gewesen.
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