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  • 07.10.2024 · Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht

    Bei Missbrauch der Gestaltungsform der Zahnarztpraxis drohen Honorarkürzungen!

    | Missbräuchliche Gestaltungen der Gestaltungsform der Praxis (hier zwei Praxen an zwei Standorten mit zwei halben Sitzen) können eine sofortige Honorarkürzung im Wege einer Schätzung zur Folge haben. Das Vorgehen eines Zahnarztes hiergegen im Eilrechtsschutz blieb erfolglos (Landessozialgericht [LSG] NRW, Beschluss vom 12.01.2023, Az. L11 KA 9/21 B ER). |