01.01.2001 · Fachbeitrag · Werbeverbot
Auch die „Zahnarzt-GmbH“ unterliegt dem Werbeverbot
| Ein Zahnlabor in Düsseldorf, das mit medizinischen Geräten handelt, Fortbildung auf dem Gebiet der Zahnheilkunde anbietet und außerdem zahnärztliche Behandlungen durchführt, warb - unter anderem in der Zeitschrift „auto, motor und sport“ - mit dem folgenden Text: „Unser langjährig erfahrenes Ärzteteam erstellt in ruhiger Atmosphäre ein individuelles Behandlungskonzept für Sie ... Die Behandlung erfolgt in wenigen Sitzungen und auf Wunsch selbstverständlich unter Vollnarkose ...“ . |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig