01.10.2002 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Ermessensspielraum bei Wirtschaftlichkeitsprüfung rechtfertigt auch eine Kürzung um „nur“ 35 Prozent
| Bei einem Zahnarzt für Kieferorthopädie wurde für die Quartale 1/96 bis 4/96 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei wurden beim quartalsweisen Vergleich der Abrechnungswerte des Zahnarztes mit denjenigen der Fachgruppe im selben Quartal Überschreitungen in Höhe von 511 bis 736 Prozent festgestellt. Die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis, die vom Prüfungsausschuss bei 100 Prozent Überschreitung gezogen wurde, war damit deutlich überschritten. Dennoch wurde der statistisch signifikante Mehraufwand „nur“ um 35 Prozent gekürzt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig