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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Ermessensspielraum bei Wirtschaftlichkeitsprüfung rechtfertigt auch eine Kürzung um „nur“ 35 Prozent

    | Bei einem Zahnarzt für Kieferorthopädie wurde für die Quartale 1/96 bis 4/96 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei wurden beim quartalsweisen Vergleich der Abrechnungswerte des Zahnarztes mit denjenigen der Fachgruppe im selben Quartal Überschreitungen in Höhe von 511 bis 736 Prozent festgestellt. Die Grenze zum offensichtlichen Missverhältnis, die vom Prüfungsausschuss bei 100 Prozent Überschreitung gezogen wurde, war damit deutlich überschritten. Dennoch wurde der statistisch signifikante Mehraufwand „nur“ um 35 Prozent gekürzt. |