01.09.2001 · Fachbeitrag · Zahnersatz
Ist der Skontoabzug eines Zahnarztes und dessen Einbehalt rechtmäßig?
| „Akzeptiert der Zahntechniker in ständiger Geschäftsbeziehung über 22 Monate hinweg einen Skontoabzug ohne nachhaltigen Widerspruch, so gilt die Gewährung von Skonto als stillschweigend vereinbart.“ - So lautet der Leitsatz eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 16. Februar 2001 (Az: 24 U 128/99). Der Zahnarzt hatte über fast zwei Jahre lang auf dem jeweiligen Überweisungsträger ausdrücklich den Abzug von 3 Prozent Skonto vermerkt, dennoch hatte der Zahntechniker kein einziges Mal schriftlich widersprochen. Einen mündlichen Protest in einem Telefongespräch wertete das Gericht nicht als Widerspruch, zumal der Zahntechniker seine Arbeit für den Zahnarzt nicht eingestellt hatte. |
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