01.12.1999 · Fachbeitrag · Zwei-Konten-Modell
Vorsicht: Im Falle einer Scheidung kann der Schuß nach hinten losgehen!
| Zwar ist das Zwei-Konten-Modell durch die neue Gesetzeslage deutlich erschwert worden, dennoch ist es bei langfristiger Planung durchaus noch möglich, private Schulden in den betrieblichen Bereich zu verlagern. Dabei sollte jedoch bedacht werden, da ß es Fälle gibt, in denen es bei einer Scheidung zu unerwünschten „finanziellen Verschiebungen“ kommen kann. Dies ist dann denkbar, wenn das aufgrund der Anwendung des Zwei-Konten-Modells schuldenfreie Privathaus beiden Ehepartnern gehört, die Praxis jedoch Alleineigentum des Praxisinhabers ist. Dann hat der Praxisinhaber das Nachsehen, weil er nun allein auf den Schulden sitzen bleibt, die ja ausschließlich auf der Praxis lasten. |
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