· Fachbeitrag · Die Top 10 der Fördermittel für Zahnärzte (Teil 5)
So profitieren Zahnarztpraxen bei der Innovationsförderung
von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve
| Was steckt eigentlich hinter dem Schlagwort „Innovationsförderung“? Und was haben Zahnärzte mit diesem Förderbereich zu tun? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit für eine typische Zahnarztpraxis, Zuschüsse aus einem der vielen Innovationsprogramme zu schöpfen? Diese und andere Fragen beantwortet der Beitrag und stellt zwei interessante Zuschussmöglichkeiten mit praktischen Beispielen vor. |
Ihre Praxis ist innovativ, sobald Sie etwas Neues einführen
Mit dem Begriff „Innovation“ verbinden die meisten eine technische Erfindung, ein neues wissenschaftliches Verfahren oder eine bahnbrechende Produktentwicklung ‒ und haben recht damit. Daneben hat die Bundesregierung aber auch Dienstleister im Fokus, die sich ebenfalls ständig neu erfinden müssen, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben. Innovativ im Sinne förderfähiger Projekte und Vorhaben ist deshalb auch die Einführung neuer Arbeitsprozesse, digitaler Strukturen oder die Erschließung neuer Märkte.
„Neu“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es neu für die jeweilige Zahnarztpraxis ist. So kann also eine bislang konservativ geführte Praxis durch die Umstellung der bisherigen Verwaltung auf cloudbasierte Dienste Geld für ihr Vorhaben beantragen ‒ in Form von zinsgünstigen Darlehen oder bezuschussten Beratungsleistungen (siehe go-digital und go-Inno, ZP 08/2019, Seite 18).
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