· Fachbeitrag · Expansion
Erweiterung des Teams um einen Zahnarzt
von StB, vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff, Köln, bischoffundpartner.de
| Das Einnahmenpotenzial einer Zahnarztpraxis erschöpft sich nicht allein in der Auslastung des Praxisinhabers. Mit der Einstellung eines Zahnarztes oder einer Zahnärztin lassen sich Mehreinnahmen erzielen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen anhand eines Fallbeispiels, welche Überlegungen anzustellen sind, um mit der Einstellung eines weiteren Zahnarztes bzw. einer weiteren Zahnärztin nicht nur Mehreinnahmen, sondern auch zusätzliche Gewinne zu erzielen. |
Lohnt sich die Einstellung eines weiteren Zahnarztes?
Der Terminkalender von Dr. Dents Praxis ist randvoll. Dr. Zahn würde gerne angestellt in der Praxis arbeiten. Dr. Dent ist überzeugt, dass die Praxis auch Dr. Zahn auslasten könnte. Um die Auswirkung auf den Praxisgewinn zu analysieren, greifen wir wieder auf die Deckungsbeitragsrechnung zurück. Die Anstellung von Dr. Zahn verbessert den Gewinn der Praxis, wenn die zusätzlichen Erlöse der Praxis die zusätzlichen Kosten durch Dr. Zahn übersteigen. Die Anstellung von Dr. Zahn erfordert eine weitere Stuhlassistenz, sodass sich die folgenden zusätzlichen Personalkosten ergeben.
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Euro/Monat | Euro/Jahr | |
Bruttogehalt Dr. Zahn | 6.000 | 72.000 |
Bruttogehalt ZFA (Stuhlassistenz) | 3.000 | 36.000 |
Zusätzliche Bruttogehälter | 9.000 | 108.000 |
AG-Anteil Sozialversicherung (20 Prozent) | 1.800 | 21.600 |
Sonstige Nebenkosten (10 Prozent) | 900 | 10.800 |
Haftpflicht, Kammerbeitrag | 100 | 1.200 |
Zusätzliche Personalkosten | 11.800 | 141.600 |
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