· Fachbeitrag · Betriebswirtschaft
Nur eine präzise Honorarkalkulation sichert meinen Praxiserfolg
von StB vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff, Köln, bischoffundpartner.de
| Die Ermittlung des Kostenstundensatzes für die Kalkulation zahnärztlicher Leistungen sollte gerade in Zeiten wie diesen regelmäßig überprüft werden. Sie gehört in die Hand eines erfahrenen Beraters. Denn: Falsch ermittelte Kosten pro Behandlungsstunde führen zu unangemessenen Honoraren. Im schlimmsten Fall decken diese die Kosten nicht ab. Richtig ermittelt und kombiniert mit einer entsprechenden Praxissoftware sind sie aber ein hochprofessionelles und einfach zu handhabendes Steuerungsinstrument. |
Höhere Kosten und sinkender Gewinn zwingen zum Handeln!
Der niedergelassene Allgemeinzahnarzt Dr. Dent ist mit seiner Einzelpraxis in Hamburg niedergelassen. Sein Terminkalender ist voll. Bisher hat Dr. Dent seine Leistungen so abgerechnet und den Gebührenrahmen so genutzt, wie er es im Einzelfall für angemessen hielt. Doch die Zeiten haben sich geändert: Mitarbeiter fordern Gehaltserhöhungen, die Patienten schauen mehr aufs Geld, „alles“ wird teurer ‒ ob für die Praxis oder privat ‒ und gleichzeitig sinkt der Praxisgewinn.
Diese Umstände zwingen Dr. Dent, seine zahnärztlichen Leistungen präziser zu kalkulieren. Er muss wissen, mit welchen Leistungen er tatsächlich Geld verdient und bei welchen er zuzahlt. Nur so kann er herausfinden, ob und wie er anders abrechnen oder die Leistung verändern kann. In seiner Praxissoftware kann er sich zwar die Honorarabrechnung pro Behandlung ohne großen Aufwand anzeigen lassen, zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit müssen aber sämtliche (!) Kosten der Praxis auf die Behandlungszeit des Zahnarztes umgelegt werden. Dafür muss die für die jeweilige Behandlung aufgewendete Arbeitszeit in die Software eingeben werden. Auch die aktuellen Kosten pro Behandlungsstunde sind zu hinterlegen.
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