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Bausparkassen dürfen Altverträge kündigen
| Angesichts der Niedrigzinsphase gehen die Bausparkassen vermehrt dazu über, gut verzinste Altverträge zu kündigen. Das ist rechtens, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden hat (BGH, Urteile vom 21.02.2017, Az. XI ZR 185/16, Abruf-Nr. 192084 , Az. XI ZR 272/16, Abruf-Nr. 192085 ). |
Auf Bausparverträge ist Darlehensrecht anzuwenden, denn während der Ansparphase eines Bausparvertrags ist die Bausparkasse Darlehensnehmerin und der Bausparer Darlehensgeber. Erst mit der Inanspruchnahme eines Darlehens kommt es zu einem Rollenwechsel. Kurzum: Bausparverträge dürfen im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden.
Quelle: ID 44674274