· Fachbeitrag · Krisenprophylaxe, Teil 2
Private Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung mit Betreuungsverfügung ‒ was zu regeln ist
von Rechtsanwälten Michael Lennartz und Manfred Weigt, lennmed.de Rechtsanwälte, Bonn, Berlin, Baden-Baden
| Neben der eigentlich zwingend gebotenen Praxis-Vorsorgevollmacht (siehe ZP 09/2017, Seite 18 ff.) sollten Sie auch im privaten Bereich für Fälle vorsorgen, in denen Sie Ihre Handlungsfähigkeit verlieren. Wie eine private Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung mit Betreuungsverfügung gestaltet werden könnte, wird nachfolgend erläutert. |
Die private Vorsorgevollmacht
Mit einer privaten Vorsorgevollmacht können Sie eine Person bevollmächtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie ‒ den Vollmachtgeber ‒ zu erledigen. In dieser Vollmacht können Sie Bestimmungen ‒ insbesondere zur Patienten- und zur Betreuungsverfügung ‒ integrieren. So ist gewährleistet, dass alles Wesentliche in einem Dokument geregelt ist.
Bevollmächtigte, Vollmachtssituation, Umfang der Vollmacht
Wie in der Praxis-Vorsorgevollmacht auch, sollten Sie einen Bevollmächtigten oder mehrere Bevollmächtigte benennen, der bzw. die dann in der von Ihnen festzulegenden Weise entscheiden sollten.
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