· Fachbeitrag · Pandemie
COVID-19: Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung von Privatversicherten im Jahr 2020
von Dr. med. dent. Detlev Nies, Köln
| Zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherungen (WIP) im Juli 2023 eine Veröffentlichung vorgelegt, aus der wir im Folgenden die Highlights zitieren. |
- Zwischen 2018 und 2019 ist die Gesamtzahl aller abgerechneten Ziffern um 4 Prozent gestiegen, im Jahr 2020 ist sie um 3 Prozent gesunken.
- Der Rückgang 2020 war mit 9 Prozent bei prothetischen Leistungen am stärksten, gefolgt von prophylaktischen Leistungen und Erkrankungen der Mundschleimhaut mit jeweils 7 Prozent Rückgang.
- KFO-Leistungen haben sich im Vergleich zu 2019 nicht verändert und sind somit am besten durch die Krise gekommen.
- Die abgerechneten chirurgischen Leistungen haben sich zwar vervielfacht, dies ist jedoch auf den Sondereffekt zurückzuführen, dass die Hygienepauschale zusätzlich abgerechnet werden konnte. Alle anderen chirurgischen Leistungen folgten dem allgemeinen Trend und lagen im Jahr 2020 ca. 6,5 Prozent unter den Vorjahresmengen.
- Vermeidungseffekte (weniger abgerechnete Leistungen) betrafen vor allem die Altersgruppe von 35 bis 84 Jahren, während für alle anderen Altersgruppen (0‒34 und 85‒94 Jahre) die Leistungsmengen zunahmen.
Der Rückgang war in den Monaten März und April 2020 besonders deutlich und wurde nach dem Abklingen der ersten COVID-19-Welle in den Folgemonaten teilweise wieder aufgeholt. Die zweite COVID-19-Welle im Herbst 2020 hatte keine erkennbaren Auswirkungen auf die Zahl der abgerechneten Leistungsziffern. Diese Angaben decken sich weitgehend mit den Erkenntnissen aus dem GKV-Abrechnungsbereich und stellen insofern keine Überraschung dar (vgl. ZP 06/2023, Seite 2).
KOMMENTAR | Die Aussagekraft der WIP-Untersuchung bezüglich der genannten Zahlen wird u. a. dadurch beeinträchtigt, dass Rechnungen, die nicht eingereicht werden, weil die Versicherten ihren (privatversicherungs-)vertraglichen Selbstbehalt nicht ausgeschöpft haben, nicht berücksichtigt werden konnten. Dies gilt sowohl für private Zusatzversicherungen, bei denen die im Rahmen der GKV vorgeschriebenen Eigenanteile sowie die teilweise Erstattung der Rechnungen nicht erfasst werden konnten, aber auch für private Vollversicherungen, bei denen die Selbstbehalte nicht ausgeschöpft wurden. Außerdem erlaubt die Zahl der abgerechneten Leistungen nicht zwingend einen Rückschluss auf den (auch vom Steigerungssatz abhängigen) Eurobetrag, der der jeweiligen Leistung zuzurechnen ist. Insofern geben die hier dargestellten Zahlen zwar Hinweise auf die wahrscheinlichen Entwicklungen, dürfen aber auch nicht überinterpretiert werden.
PS: Einer Analyse der gleichen Institution vom Mai 2023 ist zu entnehmen, dass die Ausgaben (nicht: die Zahl der abgerechneten Gebührenziffern) der PKVen von 2020 auf 2021 um 4,6 Prozent auf 4,88 Mrd. Euro angestiegen sind. Wären die bei den privaten Krankenversicherungen erbrachten Leistungen mit GKV-Gebühren abgerechnet worden, hätten die Ausgaben nur bei 2,00 Mrd. Euro gelegen. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen betrug der Anstieg der zahnärztlichen Leistungsabrechnung im Jahr 2021 9,0 Prozent auf insgesamt 16,37 Mrd. Euro. |