· Praxisbewertung
Praxisbewertung mit Faustformeln ‒ da drohen Nachteile für beide Seiten!
von Kwan Jao, LL.M., Fachgutachter für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, Kanzlei Jao ‒ medicals business, Moers, mb-jao.de
| Die Liste der Anlässe, bei denen es wichtig ist, den Wert einer Praxis näher bestimmen zu lassen, ist lang und geht weit über eine „einfache“ Praxisabgabe aus Altersgründen hinaus. Aus Kostengründen sind nicht wenige geneigt, bei der Ermittlung des Praxiswerts auf eine Faustformel zurückzugreifen. Dem Vorteil der einfachen Anwendbarkeit stehen aber auch erhebliche Nachteile gegenüber. |
Anlässe einer Praxisbewertung
Die Anlässe für Praxiswertermittlungen sind oft erfreulich ‒ wenn z. B. ein Praxiserwerber eine passende Praxis mit gutem „Gefühl“ kaufen oder der Praxisveräußerer sein „Lebenswerk“ zu einem fairen Marktpreis in gute Nachfolgehände veräußern kann. In vielen Fällen sind sie es jedoch keineswegs, wenn z. B. Streitigkeiten zwischen Praxisgesellschaftern zu Auflösungen von Berufsausübungsgemeinschaften führen oder die Feststellung eines Praxiswerts zum Stichtag im Rahmen einer Ehescheidung erfolgen muss.
Finden der „richtigen“ Praxisablöse ‒ eine große Hürde
Schon bei einer normalen Praxisübergabe fällt es den beteiligten Parteien oft schwer, sich auf einen Kaufpreis zu einigen. Dabei geht es den Parteien noch nicht einmal immer darum, ein Schnäppchen zu erzielen. Natürlich sind die Interessenlagen hinsichtlich der Ablösesumme zwischen Erwerber und Veräußerer sehr gegensätzlich. Regelmäßig versucht ein Veräußerer, den maximal möglichen Kaufpreis zu erzielen, während der Erwerber mutig dagegenhält. Dies ist absolut nachvollziehbar. Der Käufer erwirbt im Zweifel seine neue „Lebensexistenz“ und wird somit nur den betriebswirtschaftlich adäquaten Praxiskaufpreis zahlen wollen.
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