· Fachbeitrag · Praxisfinanzen
Die Geldverwendungsrechnung:Gewinn und Liquidität in der Zahnarztpraxis
von StB Björn Ziegler, Kanzlei Lauterbach, Zeutschner & Seltsam, Würzburg
| Auf Dauer sollte eine Zahnarztpraxis Gewinn abwerfen. Doch was ist überhaupt der „Gewinn“: Ist es der Betrag, der auf Ihrem Bankkonto und in der Praxis- oder Privatkasse landet? Oder ist dies die Liquidität? Dieser Beitrag führt Sie mit einem praxisnahen und verständlichen Beispiel durch den Begriffs-Dschungel des Steuerberaters. Damit können Sie seine nächste Auswertung besser verstehen und die finanziellen Angelegenheiten Ihrer Zahnarztpraxis zukünftig kenntnisreicher steuern. |
Eines vorweg: Gewinn ist nicht Liquidität. Der steuerliche Gewinn weicht von dem ab, was per Saldo tatsächlich auf Ihrem Konto und in Ihrer Kasse landet. Es ist jedoch nicht allzu schwierig, die Liquidität aus dem steuerlichen Gewinn herzuleiten. Wie das geht, erläutert das folgende Beispiel.
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Der Zahnarzt Dr. med. dent. Mai hat im laufenden Jahr einen steuerlichen Gewinn von 200.000 Euro erzielt. Aus dem Erwerb seiner Praxis besteht noch ein Bankdarlehen, für das er im laufenden Jahr 12.000 Euro gezahlt hat, 8.000 Euro davon waren Zinsen. Ende November war das OPG defekt und musste dringend ersetzt werden. Hierfür nahm Dr. Mai bei seinem Vater kurzfristig ein zinsloses Darlehen über 15.000 Euro auf, das Anfang Dezember auf sein Praxisgirokonto ausgezahlt wurde. Einen Tag später bezahlt Dr. Mai von diesem Konto sein neues OPG zum Preis von 40.000 Euro. Das alte OPG stand noch mit 7.000 Euro in den Büchern und wurde vom Steuerberater gewinnmindernd ausgebucht. Darüber hinaus enthält der Gewinn Abschreibungen auf das Inventar inklusive des neuen OPG in Höhe von 20.000 Euro. Dr. Mai möchte von seinem Steuerberater am Jahresende wissen, wie viel Geld er vom Gewinn (200.000 Euro) tatsächlich auf dem Konto hat, um Steuern, Versicherungen und Privatausgaben zu begleichen. |
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