· Fachbeitrag · Steuern
Kauf von Zahnprothetik in der EU? - So gehen Sie bei der Umsatzsteuer auf Nummer sicher!
von Michael Laufenberg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Laufenberg Michels und Partner, Köln, www.laufmich.de
| Für Zahnärzte kann der Einkauf von Zahnprothetik bei einem Labor im EU-Ausland Kosten sparen. Dabei wartet aber ein vermeintliches Schreckgespenst: die Umsatzsteuer! Denn die vereinheitlichten Regelungen zum Einkauf in einem anderenEU-Land sind kompliziert und für den steuerlichen Laien undurchsichtig. Soll steuerrechtlich alles korrekt abgewickelt werden, ist ein Informationsaustausch zwischen Zahnarzt und Labor zu steuerlichen Eckdaten erforderlich. Dieser wird in der Praxis manchmal nicht gewollt und ist zudem schwierig umsetzbar. |
Der Einkauf von Zahnprothetik von einem deutschen Labor
Der Einkauf von Zahnprothetik von einem deutschen Labor ist einfach: Die Leistung des Labors wird in Deutschland mit 7 Prozent Umsatzsteuer belegt. Diese stellt das Labor dem Zahnarzt in Rechnung. Der wiederum belastet den an das Labor gezahlten Bruttobetrag an seinen Patienten weiter.
Die Leistung des Zahnarztes gegenüber seinem Patienten ist umsatzsteuerfrei. Er darf ihm daher keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen. Anderenfalls führt der falsche Steuerausweis dazu, dass er die in der Rechnung ausgewiesene Steuer an das Finanzamt zahlen muss. In Ihrer Rechnung sollten Sie daher unbedingt darauf achten, dass die Weiterbelastung der eingekauften Zahnprothetik korrekt ausgewiesen wird.
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