· EU-Recht
Umsatzsteuer: Aufgepasst beim Einkauf von Zahnschienen aus EU-Mitgliedstaaten!
von StB Marcel Nehlsen, Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, laufmich.de
| Viele Kieferorthopäden und Zahnärzte haben in letzter Zeit Mitteilungen von der Firma Align Technology Switzerland GmbH erhalten, mit der Aufforderung, dieser ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) mitzuteilen. Sofern für Einkäufe in der EU keine Steuerpflicht des Behandlers bestünde, reiche auch eine Bestätigung über die Steuerbefreiung aus. Doch was steckt hinter dieser Aufforderung? Und besteht nun Handlungsbedarf beim Thema Umsatzsteuer? Vor allem Kieferorthopäden hatten bis dato in der Regel keine Berührungspunkte mit dem Thema Umsatzsteuer. |
Warum fordert die Align Technology ihre Kunden hierzu auf?
Align hat bis zum Ende des 2. Quartals 2022 die Eröffnung einer neuen Produktionsstätte in Wroclaw, Polen angekündigt, wodurch die Produktion von Invisalign Alignern durch das Unternehmen in der EU gestartet wird. Durch die Produktion in Polen, also innerhalb des umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiets der EU, und die Lieferung nach Deutschland, tätigt der Abnehmer der kieferorthopädischen Schienen regelmäßig einen sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb gegen Entgelt i. S. d. § 1a Umsatzsteuergesetz (UStG).
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Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt nicht vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Merke | Wird die Erwerbsschwelle überschritten, kommt es zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb, obwohl der Erwerber Kleinunternehmer ist oder nur steuerfreie Ausgangsumsätze erzielt. |
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