· Digitalisierung
E-Rezept kann ab sofort genutzt werden ‒ umfassende Infos für Zahnarztpraxen unter kzbv.de
| Die Gesellschafterversammlung der gematik hat vor wenigen Tagen einstimmig den weiteren Fahrplan für das E-Rezept beschlossen. Zahnarztpraxen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe sollen die elektronische Verordnung demnach als erste in ein flächendeckendes Verfahren führen. Der Rollout in den beiden Regionen soll zum 01.09.2022 starten. Ab diesem Zeitpunkt sollen möglichst viele Zahnarztpraxen E-Rezepte erstellen, um die Anwendung entsprechend schnell in die flächendeckende Versorgung zu bringen. „Nutzbar ist das E-Rezept aber grundsätzlich auch heute schon, sofern in den Praxen die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV. |
Vorbehaltlich des Erreichens noch zu vereinbarender Qualitätskriterien sieht die weitere Planung vor, dass das E-Rezept ab dem 01.12.2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe verpflichtend und dann in sechs weiteren Bundesländern sukzessive eingeführt wird. Im Jahr 2023 soll ‒ voraussichtlich zum 1. Februar ‒ die Anwendung auf die übrigen acht Bundesländer ausgedehnt werden. Apotheken in ganz Deutschland sind bereits ab dem 01.09.2022 verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen.
Bundesweit können Zahnarztpraxen, die über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügen, das E-Rezept auch schon heute nutzen. „Davon sollten möglichst viele Zahnärztinnen und Zahnärzte Gebrauch machen. Denn das erhöht die Chancen, dass die Umstellung frühzeitig und leicht gelingt und das E-Rezept für den Berufsstand in den nächsten Monaten und Jahren zu einer Erfolgsgeschichte wird. Ich möchte zudem alle Kolleginnen und Kollegen noch einmal ausdrücklich auf das umfassende Informationsangebot der KZBV zu dem Thema hinweisen“, sagte Pochhammer.
Zur Unterstützung der Praxen hat die KZBV ihre spezielle Themenseite zum E-Rezept kurzfristig aktualisiert. Neben Informationen zum aktuellen Fahrplan der Anwendung finden sich dort auch ein Erklärvideo sowie eine Checkliste, die erklärt, was konkret zu tun ist, um E-Rezepte verordnen zu können. Für das tiefere Verständnis wurde zudem der E-Rezept-Leitfaden der KZBV aktualisiert. Abgerundet wird das Informationsangebot durch Links zu weiteren Angeboten und Ansprechpartnern.
Quelle: kzbv.de