· Fachbeitrag · Verordnung des BMG
Monatliche TI-Pauschalen sind da
| Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat per Verordnung neue, monatliche Pauschalen als Ausgleich für die Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) festgelegt, die bereits seit dem 01.07.2023 gelten. Vertragszahnarztpraxen erhalten monatlich eine Pauschale für Ausstattungs- und Betriebskosten. |
Die Pauschale berechnet sich aus den monatlichen Betriebskosten der Praxis (KIM-Anschluss, eAU-Dienst und E-Rezept-Fachdienst) und den anteiligen Investitionskosten für den Konnektor und andere Systemkomponenten. Die Höhe wird dabei praxisindividuell ermittelt und orientiert sich neben den in der Praxis implementierten TI-Anwendungen u. a. an der Anzahl der Zahnärzte zum Quartalsende: Nach einer Beispielrechnung des BMG erhält eine Zahnarztpraxis mit 1 bis 3 Zahnärzten, die ihre TI-Erstausstattung vor dem Jahr 2021 erworben und bisher noch nicht getauscht hat, einen Betrag i. H. v. 237,78 Euro. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt unverändert über die KZVen. Da die neuen Pauschalen und Voraussetzungen sehr kurzfristig bekannt gegeben wurden, müssen die KZVen die neuen Regelungen aber erst noch umsetzen. Über das weitere Vorgehen informiert Ihre KZV. Weitere Details zur Höhe und zu den Voraussetzungen der neuen TI-Pauschalen u. a. bei der KZV Berlin unter kzv-berlin.de/fuer-praxen/telematikinfrastruktur/finanzierung.