06.02.2018 · Fachbeitrag · Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
AU-Bescheinigungen: Neue Vordrucke ab jetzt verwendbar
| Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat per Rundschreiben vom 30.01.2018 alle KZVen darüber unterrichtet, dass es auf den Vordrucken für die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit (AU) Neuerungen gibt. Die neuen Vordrucke können ab sofort verwendet werden – müssen es aber nicht. Den Herstellern von Praxisverwaltungssystemen soll Zeit gegeben werden, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen. |
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