· Fachbeitrag · Bundeszahnarztverzeichnis
Die neue Zahnarztnummer ab 01.01.2023 und ihre Auswirkungen auf den Praxisalltag
von RA, FA MedR Dr. Tobis Scholl-Eickmann und RA, FA MedR, Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL.M. Kanzlei am Ärztehaus, Münster
| Im humanmedizinischen Bereich ist die „Lebenslange-Arztnummer“ bereits vor vielen Jahren eingeführt und auch umgesetzt worden. Nun kommt sie auch für die Zahnärzteschaft. Derzeit versenden die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) an ihre Mitglieder entsprechende Schreiben mit darin enthaltenen Zahnarztnummern (ZANR). Der vorliegende Beitrag fasst die aktuelle Entwicklung und mögliche Auswirkungen zusammen. |
Die Vergabe der Zahnarztnummer ...
Die Richtlinie zur Vergabe der Zahnarztnummer ist ohne viel Aufsehen im Dezember 2021 durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) erlassen worden. Darin ist geregelt, dass jeder zugelassene Vertragszahnarzt, angestellte Zahnarzt und ermächtigte Zahnarzt sowie Zahnärzte, die am vertragszahnärztlichen Notdienst teilnehmen, eine solche Nummer erhalten. Diese setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
- einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern 1 - 6)
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