· Nachricht · Die KBV informiert
Frist zur TI-Anbindung wird verlängert ‒ mehr Geld für größere Praxen
| Ärzte und Psychotherapeuten haben ein halbes Jahr mehr Zeit für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur. „Damit besteht endlich Gewissheit, dass Praxen ab Januar nicht schuldlos in Regress genommen werden“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Ferner teilte er mit, dass größere Praxen mehr Geld für die Anbindung erhalten. |
Anschluss muss bis Jahresende bestellt sein
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat diese Woche angekündigt, die Frist bis 30.06.2019 zu verlängern. Allerdings müssen Praxisinhaber bis Ende dieses Jahres zumindest einen Anschluss bestellt haben. Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird dann ab 01.07.2019 Pflicht. „Die Entscheidung war längst überfällig. Nun kommt es auf die genaue Gesetzesformulierung an“, betonte Kriedel, der sich seit Monaten in der Politik für eine Terminverschiebung stark gemacht hat. Denn schon lange war klar, dass aufgrund von Lieferengpässen der Industrie der Zeitplan nicht zu halten ist. Nach Einschätzung der Betreibergesellschaft gematik werden bis Jahresende weniger als ein Drittel der Praxen an dem neuen Datennetz angeschlossen sein.
Zuschlag für größere Praxen
Die KBV konnte ferner erreichen, dass größere Praxen zur Finanzierung der Anbindungskosten an die Telematikinfrastruktur (TI) einen Komplexitätszuschlag bekommen. Der Zuschlag wird zusätzlich zu der Pauschale für die Erstausstattung gezahlt und soll den besonderen Aufwand für die Einbindung weiterer stationärer Kartenterminals abdecken. Der Komplexitätszuschlag kann ab Oktober durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt werden. Der Anspruch gilt rückwirkend auch für berechtigte Praxen, die bereits die Pauschale für die Erstausstattung erhalten haben und an die TI angeschlossen sind.
Bis zu 460 Euro mehr
Die Vereinbarung, die die KBV dazu mit dem GKV-Spitzenverband getroffen hat, sieht konkret vor, dass Praxen mit mehr als drei Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 230 Euro erhalten und Praxen mit mehr als sechs Ärzten und/oder Psychotherapeuten einmalig 460 Euro. Grundlage für die Ermittlung der Anzahl der Ärzte in der Praxis ist deren Tätigkeitsumfang laut Zulassungs- und Genehmigungsbescheid (kumuliertes Vollzeitäquivalent).
Die KBV hatte sich für höhere Erstattungsbeträge eingesetzt, da die Einbindung mehrerer stationärer Kartenterminals einen besonderen Aufwand bedeutet. Nach der TI-Finanzierungsvereinbarung können Praxen mit vier bis sechs Ärzten oder Psychotherapeuten zwei Terminals erhalten, noch größere Praxen drei Terminals (Quelle: KBV vom 04.10.2018, https://www.kbv.de/html/1150_37416.php).
Anmerkung der ZP-Redaktion
Das zusätzliche halbe Jahr für die Einführung der TI ist wahrscheinlich ‒ die Gesundheitspolitiker der Regierung haben sich laut Presseberichten bereits darauf geeinigt, den ca. 150.000 Arzt- und Zahnarztpraxen entgegenzukommen. Beachten Sie: Trotz der möglichen Fristverlängerung bis zum 30.06.2019 müssen die Praxisinhaber bereits bis zum Jahresende 2018 einen Anschluss bestellt und einen Vertrag unterschrieben haben.